Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie wollen unternehmerisch tätig werden? Wir sind Ihr Partner bei der Wahl der Rechtsform. Wir entwerfen und beurkunden Ihre Verträge und veranlassen die Eintragung im Handelsregister. Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen weiter zur Seite, wie z.B. bei der Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen- und Abberufungen, Fusionen, Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern hat für uns einen hohen Stellenwert.
Anteilskauf
Veräußerung und Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen müssen notariell beurkundet werden. Dazu können Sie uns die erforderlichen Daten auf dem Online-Formular übermitteln.
Informationen zu Vorratsgesellschaften erhalten Sie über Ihren jeweiligen Berater.
GmbH-Gründung
Erste Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie unter www.bnotk.de/Buergerservice/Informationen/Unternehmen/Gruendung.php
Einen konkreten Auftrag zur Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft können Sie uns über unser Online-Formular erteilen.
Ansprechpartner
Nicht nur die Notare sind bei der Unternehmensgründung zuständig.
Die IHK Düsseldorf erreichen Sie unter 0211/3557245.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf erreichen Sie über www.duesseldorf.de/ordnungsamt/gewerbe.html
Eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer beantragen Sie über www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Vergabe_USt_IdNr/Texte_Vergabe_USt_IdNr/Vergabe_FAQ_03.html
Gutachter zur Unternehmensbewertung benennt Ihnen das IDW unter info@idw.de.
Liquidation einer GmbH
Die Liquidation einer GmbH vollzieht sich im Regelfall wie folgt:
Der Gesellschafter beschließt bzw. die Gesellschafter beschließen, die Gesellschaft zu liquidieren und bestimmen eine Person zum Liquidator. Wenn Sie keine andere Person bestimmen, werden die bisherigen Geschäftsführer Liquidatoren. Der Liquidator muss sodann
- die Liquidation zum Handelsregister anmelden und dazu einen Notar aufsuchen,
- eine Anzeige im Bundesanzeiger veranlassen, mit der veröffentlicht wird, dass die Gesellschaft in Liquidation geht,
- eine Bilanz auf den Beginn der Liquidation erstellen.
Die Gesellschaft besteht dann als GmbH i.L. weiter. Der Liquidator wickelt alle noch ausstehenden Geschäfte ab; insbesondere sollten auch alle Steuerangelegenheiten abgeschlossen werden. Erst wenn die Gesellschaft vollständig abgewickelt ist, kann das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Dies darf nicht vor Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung der Liquidation im Bundesanzeiger erfolgen. Danach ist zum Handelsregister anzumelden, dass die Gesellschaft erloschen ist. Dazu muss der Liquidator erneut einen Notar aufsuchen. Danach wird die Firma im Handelsregister gelöscht.
In Vorbereitung der Liquidation ist zu klären:
- wer Liquidator werden soll,
- ob diese Person alleine handeln kann und auch Geschäfte mit sich selbst tätigen soll,
- zu welchem Termin die Liquidation beginnt,
- unter welcher Anschrift die Gesellschaft zukünftig zu erreichen ist.
Wenn Sie uns diese Daten mitteilen , fertigen wir gerne die nötigen Entwürfe.